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Per 1.1.22 sind alle Dienstleister im Gesundheitswesen gesetzlich verpflichtet, ihren Patienten/innen eine Rechnungskopie zukommen zu lassen
Vereinbarte Behandlungstermine, welche von mir nicht wahrgenommen und nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt wurden, werden mir privat (ohne Anspruch auf Rückerstattung durch die Krankenkassen) in Rechnung gestellt. Alle Behandlungskosten, die von meiner Versicherung/ KK nicht gezahlt werden, übernehme ich vollständig selbst.